Eine Anordnung von Polstermaterialien wird 2 Zündquellen ausgesetzt: einer glühenden Zigarette und einer brennenden Quelle, vergleichbar mit einem brennenden Streichholz.
Es wird eine Versuchsanordnung mit dem zu prüfenden Stoff hergestellt. - Eine glühende Zigarette wird an den Übergang von Sitz und Lehne platziert. Jedes Auftreten von fortschreitendem Glühen oder Brennen innerhalb von einer Stunde nach dem Platzieren des Rahmens wird beobachtet; - Ein Brenner wird 20 Sekunden lang an den Übergang zwischen Sitz und Lehne platziert. Jedes Auftreten von fortschreitendem Glühen oder Brennen wird beobachtet.
Das beinhaltet: IMO Res. A563 (14) - Ergänzungen zu den Empfehlungen zur Testmethode zur Bestimmung der Flammresistenz vertikal gehaltener textiler Folien. A471 (XII) - empfohlene Testmethode zur Bestimmung der Flammresistenz vertikal gehaltener textiler Folien.
Das beinhaltet: IMO Res. A652 (16): Test für Polstermöbel glühende Zigarette-Test und Butanflammentest
Der Stoff besteht den Test, wenn keine Anzeichen von fortschreitendem Glühen oder Entflammen in keinem der Fälle zu beobachten sind.
Am 5. Dezember 1996 führte IMO/MED mit der Bezeichnung MSC. 61(67) einen neuen Internationalen Code zur Anwendung bei Brandprüfverfahren, mit Eingang am 1. Januar 2010, ein. Der neue Code heißt IMO FTPC kurz für Fire Test Procedure Code = Brandprüfverfahrenscode). Die benötigten Prüfungen werden unter diesen sogenannten 'Fire Test Procedure Codes' aufgeführt: IMO FTPC Teil 1: Nichtbrennbarkeitsprüfung; IMO FTPC Part 2: Prüfung auf Rauchdichte und Toxizität; IMO FTPC Teil 3: Prüfung von “A”, “B” und “F” Klasseneinteilungen; IMO FTPC Teil 4: Brandprüfung von Steuerungssystemen; IMO FTPC Teil 5: Prüfung der Entzündbarkeit von Oberflächen (Test für Oberflächen- und Schiffsdeck-Materialien); IMO FTPC Teil 7: Prüfung von vertikalen Textilien und Folien; IMO FTPC Teil 8: Prüfung von Polstermöbeln; IMO FTPC Teil 9: Prüfung von Bettzeug; IMO FTPC Teil 10: Prüfung feuerwiderstandsfähiger Materialien für Hochgeschwindigkeitsschiffe; IMO FTPC Part 11: Prüfung feuerwiderstandsfähiger Bereiche für Hochgeschwindigkeitsschiffe; Anhang 2 Produkte, die ohne Prüfung und/oder Genehmigung angebracht werden dürfen; Anhang 3 Feuerschutzmaterialien und benötigte Zulassungsprüfungsmethoden; Anhang 4 SOLAS, Kapitel II-2, Vorschrift 5.3 und 6.2, (MSC/Cir.1120).