Eine Probe des zu testenden Stoffes wird vertikal aufgestellt. Eine Flamme wird darauf gerichtet, um das Feuerverhalten zu bestimmen.
Die Probe wird in einen vertikalen Metallrahmen platziert. Eine Flamme wird auf die Oberfläche und die seitliche Kante eines Probestücks gehalten. Es wird beobachtet, ob eine Entzündung auftritt. Folgende Dinge werden dabei beobachtet: die Nachbrenndauer, das Durchbrennen an die Kanten, brennende Flammrückstände (mittels einer Baumwollunterlage), die verkohlte Länge und die Möglichkeit der Ablösung der Oberfläche.
Das beinhaltet: IMO Res. A63 (14) - Ergänzungen zu den Empfehlungen zur Testmethode zur Bestimmung der Flammresistenz vertikal gehaltener Stoffe und Folien. A471 (XII) - empfohlene Testmethode zur Bestimmung der Flammresistenz vertikal gehaltener Stoffe und Folien.
Das beinhaltet: IMO Res. A652 (16): Test für Polstermöbel glühende Zigarette-Test und Butanflammentest
Das Material besteht den Test, wenn es die folgenden Merkmale zeigt: - Nachbrenndauer maximal 5 Sekunden; - kein Durchbrennen an die Kanten; - keine Entzündung des Baumwollpolsters; - durchschnittliche Länge der Verkohlung maximal 150 mm; - kein Auftreten von mehr als 100 mm großen Ablösungen der Oberfläche.
Am 5. Dezember 1996 führte IMO/MED mit der Bezeichnung MSC. 61(67) einen neuen Internationalen Code zur Anwendung bei Brandprüfverfahren, mit Eingang am 1. Januar 2010, ein. Der neue Code heißt IMO FTPC kurz für Fire Test Procedure Code = Feuertestverfahrenscode). Die benötigten Prüfungen werden unter diesen sogenannten 'Fire Test Procedure Codes' aufgeführt: IMO FTPC Teil 1: Nichtbrennbarkeitsprüfung; IMO FTPC Part 2: Prüfung auf Rauchdichte und Toxizität; IMO FTPC Teil 3: Prüfung von “A”, “B” und “F” Klassenabteilungen; IMO FTPC Teil 4: Brandprüfung von Steuerungssystemen; IMO FTPC Teil 5: Prüfung der Entzündbarkeit von Oberflächen (Test für Oberflächen- und Schiffsdeck-Materialien); IMO FTPC Teil 7: Prüfung von vertikalen Textilien und Folien; IMO FTPC Teil 8: Prüfung von Polstermöbeln; IMO FTPC Teil 9: Prüfung von Bettzeug; IMO FTPC Teil 10: Prüfung feuerwiderstandsfähiger Materialien für Hochgeschwindigkeitsschiffe; IMO FTPC Part 11: Prüfung feuerwiderstandsfähiger Bereiche für Hochgeschwindigkeitsschiffe; Anhang 2 Produkte, die ohne Prüfung und/oder Genehmigung angebracht werden dürfen; Anhang 3 Feuerschutzmaterialien und benötigte Zulassungsprüfungsmethoden; Anhang 4 SOLAS, Kapitel II-2, Vorschrift 5.3 und 6.2, (MSC/Cir.1120).